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Meine Hunde, Freunde auf vier Pfoten!

 © 2010

Stefan Euler

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Diensthunde

Einsatz im Sicherheitsgewerbe!

Der Einsatz von Diensthunden im Sicherheitsdienst ist so vielfältig wie dieser selbst. Leider kann man immer wieder beobachten, dass nur unzureichend ausgebildete Hunde und Hundeführer zum Einsatz kommen. Dieses Kapitel aus der Feder von Holger Nicklaus soll dabei helfen, das Diensthundewesen neu zu überdenken oder auch den einen oder anderen Tipp geben. Bei Fragen steht der Autor gerne zur Verfügung.

Als Diensthunde sind alle Hunde zu betrachten, die den Gebrauchshunderassen angehören oder auch Mischlinge mit denselben Veranlagungen. Die am meisten verwendeten Diensthunde sind der Deutsche Schäferhund sowie der Malinois (Belgischer Schäferhund). Ein Diensthund muss gesund und ausgeglichen sein, er muss aber auch Selbstsicherheit, Belastbarkeit und Wehrhaftigkeit besitzen. Ein großes Augenmerk ist auch auf das Umweltverhalten zu legen. Man denke hierbei nur an Hunde, die bei der ÖPNV-Bewachung oder in großen Industrieunternehmen zum Einsatz kommen. Sie sind dort vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Andererseits muss sich der Diensthundeführer gerade in solchen Objekten ganz besonders auf seinen Hund verlassen können.

Ausbildung/Training:

Laut BGV C7 muss der Hund eine Prüfung absolviert haben. Allerdings kann dies rasch unterlaufen werden, da keine Prüfung vorgeschrieben ist, solange der Hund "nur" als Begleit- und Meldehund eingesetzt wird. Den Auftraggebern kann hier nur geraten werden, von den Dienstleistern auch mal Leistungsnachweise des Tieres zu verlangen, denn sonst zahlt man schnell viel zu hohe Preise.

Sicher ist es einzelnen Wachunternehmen allein schon aus Kostengründen nicht abzuverlangen, eigene Hundeausbildungsstätten zu unterhalten. Aber es gibt genug Hundeschulen, welche entsprechende Programme anbieten. Auch wäre hier eine Zusammenarbeit mit einem örtlichen Hundeverein denkbar. Natürlich kosten Ausbildungsmaßnahmen Geld. Aber kann es nicht viel teurer kommen, wegen Beißunfällen oder anderweitigem Versagen des Diensthundes aufgrund mangelnder Ausbildung gleich einen kompletten Bewachungsauftrag zu verlieren...? Vom Imageschaden soll hier erst gar nicht gesprochen werden. Vor dem Gesetz wird ein Diensthund als Mittel der körperlichen Gewalt oder sogar als gefährliches Werkzeug angesehen; dem sollte man durch sorgfältige Ausbildung Rechnung tragen. Natürlich kann es auch bei einem gut ausgebildeten Hund zu Unfällen kommen, doch das Risiko minimiert sich durch eine gute Ausbildung deutlich.

Ausrüstung:

Jeder Diensthundeführer sollte ein paar Dinge stets dabei beziehungsweise griffbereit haben. Dazu gehören ein Beißkorb, eine Ersatzleine, eine Anbindeleine, Wasserflasche und Schüssel, Erste-Hilfe-Material für den Hund (Sprühpflaster, selbsthaftender Verband), Leckerli oder anderweitige Dinge (auch Spielsachen), mit denen man den Hund loben kann. Oft sieht man auch, dass die Diensthundeführer dieselbe Arbeitskleidung tragen wie ihre Kollegen ohne Hund. Zweckmässiger wäre es, wenn die Dienstkleidung des Hundeführeres robuster und schmutzabweisender wäre. Auch sollten mehr Taschen und Befestigungsmöglichkeiten vorhanden sein. Zudem kann zusätzlicher Wetterschutz sinnvoll sein, denn der Hundeführer versieht seinen Dienst bekanntlich zumeist im Freien.

Organisation:

Gut ist es, wenn ein Sicherheitsunternehmen, das Diensthunde einsetzt, einen Hundebeauftragten als Ansprechpartner für alle Diensthundeführer benennt. Bedürfnisse und Anliegen kann es viele geben, auch von Kollegen ohne Hund, welche die besonderen Anforderungen nicht kennen. Auch kann es sinnvoll sein, sich einen Vertragstierarzt zu suchen, der Tag und Nacht erreichbar ist. Dadurch lassen sich unter Umständen Kosten und Wartezeiten sparen. Halten Sie auch einen Diensthundeführer in Reserve, denn wenn der Hund einen Unfall erleidet, muss alles sehr schnell gehen, und schliesslich kann das Wachobjekt in der Zwischenzeit nicht unbewacht bleiben.

 

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